Geldwäschegesetz wird verschärft
Neue GwG-Anforderungen für Finanzanlagenvermittler betreffen auch Vermögensanlagen für erneuerbare Energien.
Prospektfreier Vertrieb von Wertpapieren: Wann ist eine KWG-Erlaubnis erforderlich?
In EXXECNEWS 26/2019 befasst sich Irena Behmke, Rechtsanwältin bei GK-law.de, Göttingen, mit der Frage des prospektfreien Vertriebs von Wertpapieren:
So vermeiden Vermittler Haftungsrisiken bei Vermögensanlagen
Anlageskandale führen nicht selten dazu, dass Kapitalanlagevermittler wegen angeblicher Fehlaufklärung von ihren Kunden in Anspruch genommen werden. Durch eine detaillierte Produktaufklärung im Vorfeld der Zeichnung können Vermittler ihr Haftungsrisiko vermeiden.
Was Vermittler bei Produktanbietern stutzig machen sollte
Größere Anlageskandale um die Anbieter PIM Gold und P&R beschäftigen aktuell die Gerichte. Rechtsanwalt Jan Barufke von der Kanzlei GK-law.de erinnert daran, welche grundlegenden Pflichten Vermittler bei der Vermittlung von Beteiligungen beachten sollten, um Haftungsansprüche zu vermeiden.
Neue Regeln für Crowdfunding in Kraft
Im Juli war es endlich soweit: Das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind jetzt auch wesentliche Neuregelungen im Vermögensanlagengesetz zum Crowdfunding in Kraft getreten.
Quo vadis FinVermV?
Die FinVermV-Novelle regelt, welche Vorschriften der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II künftig auch für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) gelten. MiFID II betraf zunächst nur KWG-lizenzierte Anlageberater von Banken oder anderen regulierten Finanzinstituten. Ein Überblick zu Taping, Informationspflichten zu Kosten und Risiken, Interessenkonflikten, Vergütung und Provisionen, Geeignetheitserklärung, Aufsicht und Sachkundeprüfung.
BaFin beanstandet Crowdfunding-Angebote mit erneuerbaren Energien
Die BaFin stellte bei untersuchten Crowdinvesting-Plattformen Missstände bezüglich der Einhaltung der Werbevorgaben und des „Risiko-Warnhinweises“ fest.
Crowdfunding jetzt auch für Wertpapieremissionen
Anpassungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG). Anders als noch im Referentenentwurf, sind laut Gesetzentwurf nun Wertpapierangebote mit einem Volumen von bis zu 8 Mio. Euro prospektfrei möglich. Damit sollen Crowdfunding-Angebote auch bei der Ausgabe von Wertpapieren wie z.B. Anleihen, Genussscheinen und Aktien erleichtert werden. Auch könnten dadurch Initial Coin Offerings (ICO) auf Basis sog. „Wertpapier-Token“ künftig im prospektrechtlich regulierten Bereich kostengünstig abgewickelt werden.
Gesetzentwurf zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze“
Der „Gesetzentwurf zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze“schöpft die Optionen der EU-Prospektverordnung voll aus und eröffnet mit der Zulassung prospektfreier Emissionen von Wertpapieren bis zu einem Schwellenwert von 8 Mio. Euro für KMU einfachere Möglichkeiten, sich über den Kapitalmarkt zu finanzieren.
KMU-Finanzierungen bis acht Millionen Euro ohne Wertpapierprospekt möglich
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen künftig Wertpapierbeteiligungen bis zu acht Millionen (Mio.) Euro Emissionsvolumen ohne Wertpapierprospekt öffentlich anbieten dürfen. Das eröffnet neue Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte im Erneuerbare Energien-Bereich.
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