Am 12. April 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgelegt. Angesichts eines zunehmend digitalisierten Kapitalmarkts soll künftig auch die Emission von sogenannten „Blockchain-Aktien“ als elektronische Wertpapiere im Sinne des eWpG möglich sein.
Lange hinkte der Finanzstandort Deutschland bei der Digitalisierung hinterher – denn im deutschen Wertpapierrecht fehlte eine systematische Regelung für elektronische Wertpapiere. Vielmehr mussten Wertpapiere zwingend in effektiven Urkunden verbrieft werden. Nicht verbriefte Rechte, sogenannte Wertrechte, konnten nur von der öffentlichen Hand begeben werden. Das hat sich nun binnen kurzer Zeit geändert, auch der jetzt vorliegende Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) bringt Fortschritte. Ein Überblick, was jetzt möglich ist.
Für den Einsatz der verheißungsvollen Distributed-Ledger-Technologie im Wertpapierbereich fehlten lange Zeit die rechtlichen Grundlagen. Dank eWpG und künftig dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ist damit nun Schluss.
Am Donnerstag, den 06. Mai 2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von elektronischen Wertpapieren verabschiedet. Selten wurden für ein Gesetz so viele Superlative verwendet …
Mit dem eWpG gelingt eine Modernisierung des Wertpapierrechts, damit dieses heutigen Bedürfnissen gerecht wird – bei gleichzeitiger Schaffung rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedingungen und Aufsichtsstrukturen.
Mit dem eWertpapiergesetz soll zukünftig die Speicherung der aus einem Wertpapier (genau genommen: Wertrecht) resultierenden Rechte und Pflichten nicht in einer Urkunde, sondern als digital dargestellter Wert rundum rechtssicher erfolgen können.