Seit dem 20. April 2023 sind nun auch Finanzdienstleister mit Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen.
Ökologisch nachhaltige Finanzprodukte und EU-Taxonomie sind in aller Munde. Unklar ist aber vielfach, was für wen im Einzelfall zu tun ist. Die BaFin hat deshalb am 05. September 2022 Fragen
und Antworten zur EU-Taxonomie und der EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht.