PROSPEKT/ VIB/ WIB &
BaFin-Billigungsverfahren

  • Strukturierung maßgeschneiderter Beteiligungslösungen
  • Prospekt-Erstellung, VIB und WIB
  • Begleitung des BaFin-Billigungsverfahrens
  • Rechtliche Betreuung bei der Platzierung
  • Prospektprüfungen

GK-law.de berät Sie umfassend bei der Gestaltung und Konzeption von Finanzprodukten, der Erstellung von Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen und Wertpapiere sowie der Erstellung von entsprechenden Informationsblättern VIB und WIB. Zudem begleiten wir das Billigungsverfahren bei der BaFin.

Prospektpflicht und Kleinanlegerschutzgesetz

Wer Anlegern Kapitalmarktprodukte anbieten will, die in Wertpapieren verbrieft sind, benötigt einen Wertpapierprospekt, der vor seiner Veröffentlichung durch die BaFin gebilligt wurde.  Und auch für nicht in Wertpapieren verbriefte Vermögensanlagen, wie Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen, gilt spätestens seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Sommer 2015:  Emittenten müssen grundsätzlich einen Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlagen-informationsblatt (VIB) erstellen sowie zahlreiche Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten erfüllen.

EU-Prospektverordnung ermöglicht Wertpapierbeteiligungen bis zu 8 Mio. Euro ohne Prospekt, aber mit WIB

Seit dem 21. Juli 2018 gelten mit der EU-Prospektverordnung weitgehende Ausnahmen von der Prospektpflicht: D. h., Anbieter öffentlicher Angebote von Wertpapieren in Deutschland (z. B. Anleihen, Genussscheine und Aktien) können statt eines Prospekts ein Wertpapierinformationsblatt (WIB) veröffentlichen, wenn der Gesamtgegenwert des Angebotes über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 100.000 Euro, aber nicht weniger als 8 Mio. Euro beträgt und nicht bereits eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts besteht.

Wenn Emittenten für grenzüberschreitende Angebote vom EU-Pass profitieren wollen, müssen sie nach der EU-Prospektverordnung bereits ab 1 Mio. Euro einen Prospekt erstellen und billigen lassen, der dann in andere Mitgliedstaaten notifiziert werden kann.

 

Zu den Ansprechpartnern:

Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel ist Geschäftsführer der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) mit Sitz in Göttingen. Er berät seit mehr als 20 Jahren deutschlandweit Gründer und Start-ups genauso wie Familienunternehmen und Emissionshäuser  umfassend in allen Rechtsfragen von der Strukturierung des Angebots bis zum Vertrieb.

Rechtsanwältin Irena Behmke ist mit Schwerpunkt Prospektierung sowie der Erstellung von Emissionsunterlagen für prospektfreie Angebote von Wertpapieren- und Vermögensanlagen (WIB/VIB) tätig. Sie betreut Mandanten in den BaFin-Billigungs- und Gestattungsverfahren.

Nehmen Sie mit unseren Anwälten für Prospektrecht Kontakt auf. Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Produktkonzeption, Prospektierung oder Erstellung von VIB oder WIB zur Verfügung. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.

IHRE
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Dr. Matthias Gündel

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