01.03.2024

BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG

Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.

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29.02.2024

Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft

Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.

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29.02.2024

Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um

MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.

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21.02.2024

BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung

Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.

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21.02.2024

Rechtsform „e.K.“: Einzelprokurist als 2. Geschäftsleiter

Seit dem 01. Januar 2024 müssen wegen einer KWG-Änderung durch das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz auch Einzelkaufleute über 2 Geschäftsleiter verfügen, wenn sie Factoring oder Leasing erbringen. Das Problem: Der „e.K.“ hat per Definition gar keinen Geschäftsleiter, sondern wird durch den „Inhaber“ geführt. Müssen Einzelkaufleute nun die Rechtsform ändern, um das 2-Geschäftsleiter-Erfordernis zu erfüllen? In einer Einzelfallentscheidung beurteilte die BaFin die Fortführung des e.K. als zulässig und setzte auf Antrag einen sachkundigen Einzelprokuristen als 2. Geschäftsleiter ein.

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21.02.2024

Neue ZAG-MaRisk im 1. Halbjahr 2024

Für Zahlungsdienstleister gab es lange keine MaRisk. Trotzdem legte die BaFin deren Anforderungen auch in ZAG-Erlaubnisanträgen als „Orientierungs-Messlatte“ an. Um endlich verbindliche Regelungen für ZAG-Institute zu schaffen, liegt seit September 2023 der BaFin-Entwurf einer ZAG-MaRisk vor. Nach Konsultation und Anpassungen soll die ZAG-MaRisk noch im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten.

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GK-law.de Aktuell März 2024

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Vortrag 13.3.24: Crashkurs Kryptowerte

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inPuncto. Ausgabe #24 – 1/2021 Doppelseiten

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