Grundlagen & Grenzen des Crowdfunding
Seit gut zehn Jahren ist Crowdfunding ein erfolgversprechendes Finanzierungsmodell – inzwischen mit sicherem Rechtsrahmen. Doch für wen eignet sich diese Art der Kapitalaufnahme? Wer das beantworten will, sollte im Vorfeld erst einmal vier wesentliche Fragen klären:
Urteil des OLG Bremen: Diese Prüf- und Aufklärungspflichten müssen Anlageberater beachten
Was muss ein Anlageberater prüfen, und worüber muss er aufklären? In einem Urteil des OLG Bremen ging es um Container-Direktinvestments. Die Rechtsanwälte Matthias Gündel und Christina Gündel fassen zusammen.
Ab dem 01. Januar 2022 gelten neue Muster zur Widerrufsbelehrung
Nur noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 können Unternehmen die alte Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zur Erfüllung ihrer Informationspflichten verwenden. Bis Ende des Jahres sollten betroffene Unternehmen ihre Musterwiderrufsbelehrungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben des Artikel 246b § 2 Abs. 3 EGBGB n.F. anpassen.
Vielfältiger,strenger: Neue EU-Crowd-Regeln
Erstmals einheitliche Regeln in der EU für Crowd-Investment beziehungsweise Crowdfunding, wie es oft genannt wird: Das soll eine neue EU-Verordnung ab 10. November 2021 bringen. Sie erleichtert Crowdfunding-Plattformen grenzüberschreitende Angebote. Außerdem können Schwarm-Anlegerinnen und -Anleger nun zusätzliche Produktarten auswählen. Die Plattformen müssen strengere Anforderungen erfüllen.
Neue Vorschriften für EU-Crowdfunding
Seit dem 10. November 2021 gelten erstmalig im gesamten EU-Binnenmarkt einheitliche Crowdfunding-Regeln – eine erhebliche Erleichterung für Crowdfunding-Plattformen, die ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten wollen. Bisher galten in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Vorschriften.
Neuer Rechtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen – das neue Wertpapierinstitutsgesetz
Mit der Zielsetzung passgenauerer aufsichtlicher Anforderungen werden abhängig von Geschäftsmodell und Risikoprofil 3 Klassen von Wertpapierfirmen unterschieden. Erlaubnistatbestände für Finanzdienstleistungsinstitute werden künftig nicht mehr in § 32 KWG, sondern in § 15 WpIG geregelt.
Neue Möglichkeiten für Crowdlending und Co.
Ab dem 10. November 2021 ist die EU-Crowdfunding-Verordnung anzuwenden. Damit gelten erstmalig im gesamten EU-Binnenmarkt einheitliche Regeln. Für Crowdfunding-Plattformen wird das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen dadurch erheblich erleichtert. Sie mussten bisher in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen.
Was das Gesetz für elektronische Wertpapiere mit sich bringt
Am Donnerstag, den 06. Mai 2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von elektronischen Wertpapieren verabschiedet. Selten wurden für ein Gesetz so viele Superlative verwendet …
Meilenstein im Wertpapierrecht: das neue Gesetz für elektronische Wertpapiere
Mit dem eWpG gelingt eine Modernisierung des Wertpapierrechts, damit dieses heutigen Bedürfnissen gerecht wird – bei gleichzeitiger Schaffung rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedingungen und Aufsichtsstrukturen.
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Geschäftsführer, Rechtsanwalt +49 (551) 789 669 0
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