Sie benötigen anwaltliche Beratung in Compliance-Fragen
oder zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten?
GK-law.de berät Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienste und Kryptoverwahrer.
Was bedeutet Compliance?
Rechtskonforme Compliance bedeutet die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Unternehmensführung, für unternehmensinterne Prozesse und Kontrollsysteme sowie Verhaltenspflichten im Umgang mit Kunden und Vertrieb. Diese Regelungen haben alle ein Ziel: Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und schnelle Reaktionsfähigkeit in kritischen Situationen.
Typische Compliance-relevante Fragen sind:
- Welche Voraussetzungen muss ich für die Erteilung einer Erlaubnis erfüllen?
- Welche wertpapierrechtlichen Meldepflichten muss ich beachten?
- Muss ich z. B. einen Geldwäschebeauftragten oder Datenschutzbeauftragten bestellen?
- Welche Haftungsgefahren gibt es?
Als Rechtsanwälte der Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) sind wir mit den aufsichtsrechtlichen Compliance-Anforderungen langjährig vertraut. Unsere Compliance-Rechtsberatung richtet sich an Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienste genauso wie an Kryptoverwahrer. Dabei berücksichtigen unsere Fintech-Anwälte einschlägige Vorgaben nach MaRisk, MaComp sowie nach Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Geldwäschegesetz (GwG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Aktiengesetz (AktG), GmbHG, AnzVO, CRR oder Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Geldwäschegesetz-Rechtsanwälte: Prüfung geldwäscherechtlicher Pflichten
Gern prüfen wir für Sie, ob und welche geldwäscherechtlichen Pflichten bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung für Sie einschlägig sind. Wir beraten Sie zu Fragen rund um die Einrichtung eines „Know-your-Custumer-Prozesses“ (KYC) sowie zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten. Außerdem unterstützen unsere Rechtsanwälte für das Geldwäschegesetz Sie mit der Bereitstellung marktüblicher Muster zur Dokumentation der Erfüllung der GwG-Pflichten oder erstellen eine GwG-Risikoanalyse für Sie. Ebenfalls vom Leistungsportfolio umfasst sind die Meldepflichten an das Transparenzregister gemäß Transparenzregister-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw).
Compliance-Rechtsberatung von A bis Z
Unsere Rechtsanwälte für das Geldwäschegesetz prüfen, ob und wie Sie die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleitung und Geschäftsorganisation, wie z. B. Anforderungen an das Risikomanagement, sowie GwG-relevante Identifizierungs- und Transparenzpflichten gegenüber Kunden/Anlegern erfüllen. Die Fintech-Anwälte unterstützen Sie bei der Einhaltung der Mindestanforderungen der BaFin an die Compliance-Funktion und weiteren Informations-, Melde- und Auskunftspflichten.
Ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum gehört die Erstellung von Compliance-Leitfäden und Antragsunterlagen, wie Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisationshandbuch sowie Compliance-Schulungen.
Haben Sie Fragen zur Erlaubnispflicht Ihrer Tätigkeit? Unsere Anwälte für Finanzdienstleistungen erarbeiten für Sie den Erlaubnisantrag, begleiten das Erlaubnisverfahren und betreuen Sie im Rahmen der laufenden Beaufsichtigung durch die Aufsichtsbehörden BaFin, Bundesbank und Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).
Zu den Ansprechpartnern
Gern stehen wir Ihnen für Anliegen rund um Compliance oder geldwäscherechtliche Fragen zur Verfügung. Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel berät seit mehr als 20 Jahren deutschlandweit Gründer und Start-ups genauso wie Familienunternehmen und Emissionshäuser. Dazu gehört die Erstellung von Compliance-Leitfäden und Antragsunterlagen, wie Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisationshandbuch sowie die Durchführung von Compliance-Schulungen.
Rechtsanwältin Christina Gündel ist mit Schwerpunkt Aufsichts- und Vertriebsrecht tätig und betreut Mandanten insbesondere in der Vorbereitung und Durchführung von BaFin-Erlaubnisverfahren sowie bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten.
IHRE

Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt +49 (551) 789 669 0
m.guendel@gk-law.de

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin +49 (551) 789 669 0
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Auch 34f-Vermittler neuerdings von GwG-Pflichten betroffen
Seit dem 1. Januar 2020 fallen auch freie Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung in den Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten.
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Am 10. November 2021 trat die EU-Crowdfunding-Verordnung (European Crowdfunding Service Provider Regulation, kurz: ECSP-VO) in Kraft. Für bei Inkrafttreten bereits bestehende Crowdfunding-Geschäftsmodelle gibt es eine Übergangsfrist für die Anwendung der Verordnung. Diese läuft am 10. November 2023 ab. Wer muss jetzt wie handeln?