1. Einsatzmöglichkeiten

Beteiligungs-Kapital kann im Rahmen der familieninternen Nachfolge, des Management Buy-In´s, des Management Buy-Out´s und bei einem Voll-Verkauf eingeworben werden. Außerdem kann durch die Ausgabe von Beteiligungen mit Wandlungsoptionen in Vollgesellschaftsanteile ein gleitender Verkauf des Unternehmens erfolgen. Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass der Unternehmer neben dem Unternehmen gleichzeitig eine Finanzierung des Kaufpreises anbieten kann. Der Kaufpreis wird nicht über einen Kredit, sondern über den Kapitalmarkt mit Eigenkapital finanziert.

2. Unternehmensinternes Finanzierungsmodell

Bei der Planung des Unternehmensverkaufs ist regelmäßig die Finanzierung des Kaufpreises die größte Herausforderung für den Käufer bzw. den Nachfolger. Dieses Problem stellt sich sowohl beim familieninternen als auch beim externen Verkauf. Der Rückgriff auf eine großvolumige Fremdkapitalfinanzierung scheitert nicht nur an der geänderten Kreditvergabepraxis der Banken, sondern auch aus unternehmerischen Interessen, soweit der Käufer sowohl die Tilgung der Kredite als auch die Zinsen allein aus dem gekauften Unternehmen finanzieren muss.

Darüber hinaus wird der Käufer von dem Kreditgeber immer durch Inanspruchnahme von persönlichen Sicherheiten in die Haftung genommen. Diese Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Kaufpreis über Beteiligungs-Kapital finanziert wird. Zunächst wird im Rahmen einer außerbörslichen Kapitalmarktemission stimmrechtsloses Kapital eingeworben. Teile des eingeworbenen Kapitals werden dem Käufer darlehnsweise zur Zahlung des Kaufpreises überlassen. Nach der Unternehmensübernahme führt der Nachfolger das zur Verteilung gestellte Kapital in Raten und verzinst an das Unternehmen zurück.

3. Wandlungsmodell

Gestaltet sich die Suche nach einem Käufer oder geeigneten Nachfolger schwieriger als zunächst gedacht, sollte der Unternehmer dennoch die Beschaffung des Kapitals für den Kaufpreis in Angriff nehmen. In diesem Fall bietet sich die Ausgabe von Beteiligungs-Kapital an, dass mit einer Wandlungsoption in Vollgesellschaftsanteile ausgestattet wird. In einem ersten Schritt wird hierbei dem Unternehmen stimmrechtsloses Eigenkapital, z. B. stilles Gesellschaftskapital oder Genussrechts-Kapital zugeführt. Die Beteiligungsbedingungen sind dann so auszugestalten, dass die stille oder die Genussrechts-Beteiligung nach Ablauf einer Laufzeit von bspw. 5 Jahren in Vollgesellschaftsanteile, wie bspw. Stammeinlagen oder Aktien, umgewandelt wird. Zur Bedienung dieser Wandlungsoption werden die Gesellschaftsanteile des „Verkäufers“ bzw. des ausscheidenden Gesellschafters verwendet, der im Gegenzug ausgezahlt wird.

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