ESG-Abfrage nun auch für 34f Vermittler Pflicht

 

 

 

GK-law.de – Aktuell , April/Mai 2023
von Christina Gündel

Seit dem 20. April 2023 sind nun auch Finanzdienstleister mit Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Für Banken und Wertpapierinstitute sowie Finanzdienstleister unter einem Haftungsdach und für Versicherungsvermittler (34d GewO) ist die ESG-Abfrage bereits seit August 2022 Pflicht.

Ende März war eine entsprechende Änderung der FinVermV vom Bundesrat beschlossen worden, die nun einen mit Verweis auf die Delegierte Verordnung“ (EU) 2017/2204 zur EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II enthält. Die Änderung betrifft auch Honorar-Finanzanlagenberater mit Zulassung gemäß § 34h GewO.

Änderung der FinVermV

Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 FinVermV sind hinsichtlich der Anforderungen an die Geeignetheit und der im Zusammenhang mit der Geeignetheit geltenden Pflichten die Artikel 54 und 55 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 – in der Fassung der letzten Änderung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1254 – entsprechend anzuwenden.

Das bedeutet: Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen von ihren Kunden im Rahmen der Anlageberatung Informationen über deren Nachhaltigkeitspräferenzen einholen und diese dann bei der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen.

Gegenstand der Sachkundeprüfung

Das Thema „Nachhaltigkeitskriterien für Finanzanlageprodukte“ wird auch Gegenstand der Sachkundeprüfung (vgl. Ergänzung der Anlage 1 zur FinVermV).

Darüber hinaus werden weitere Aktualisierungen der FinVermV vorgenommen, so zu den Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten sowie gegen die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und sonstiger elektronischer Kommunikation. Außerdem wird das Schriftformerfordernis für die Negativerklärung nach § 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV durch ein Textformerfordernis ersetzt..

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt   +49 (551) 789 669 0
  m.guendel@gk-law.de

     

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin   +49 (551) 789 669 0
  c.guendel@gk-law.de

 

Irena Behmke

Rechtsanwältin   +49 (551) 789 669 0
  i.behmke@gk-law.de

 

Jan Barufke

Rechtsanwalt
  +49 (551) 789 669 0
  j.barufke@gk-law.de

 

BLOG
BEITRÄGE

WEITERE
PUBLIKATIONEN

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.05.2024

BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2023

Die BaFin verzeichnet im Jahresbericht 2023 einen Aufwärtstrend für Publikumsinvestmentvermögen und KVGs. Zuwachs gibt es auch bei den Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Kryptoverwahrern. Rückläufig sind Leasing- und Factoring-Institute sowie Wertpapierinstitute.

GK-law.de – Aktuell Newsletter