Fachbeiträge

16.02.2026

StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

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29.05.2024

Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin
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21.05.2024

Besonderheiten bei DLT-basierten Token aus rechtlicher Sicht

Die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) revolutioniert den Finanzmarkt und bietet innovative Möglichkeiten zur Emission undVerwaltung von Finanzanlagen in Form von Token. Finanzunterneh-
men, die diese Technologie nutzen möchten, müssen jedoch eine Vielzahl technischer und rechtlicher Besonderheiten im Blick behalten und Anleger über damit verbundene Risiken aufklären. Hier sind die wichtigsten Aspekte aus anwaltlicher Sicht, die technikaffine Emittenten und Finanzintermediäre berücksichtigen sollten.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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15.05.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blindpool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

Wann muss bei einem sog. „Blind-Pool“-Beteiligungsangebot ein Prospekt-Nachtrag erstellt werden? Und wann hat ein Informationsblatt haftungsbegründende Prospektqualität?  Der BGH gibt Antwort auf diese Fragen in einem aktuellen Beschluss.

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28.02.2024

Wer braucht wann eine Erlaubnis nach der EU-Crowdfunding-Verordnung?

Wann ist eine EU-Crowdfunding-Erlaubnis erforderlich und wann nicht? Wir geben Antwort auf Ihre Fragen.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin
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15.06.2023

BGH zur Musterwiderrufsbelehrung

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung ausgeführt, wann sich ein Unternehmer auf die Gesetzlichkeitsfiktion der Musterwiderrufsbelehrung berufen kann. Auf einen „Musterschutz“ kann sich der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen nur dann berufen, wenn er das Muster in Anlage 1 zu Art. 246 a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB unverändert verwendet und richtig ausfüllt.

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