Crowdfunding Rechtsberatung für Emittenten durch GK-law.de
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei der Entwicklung von Crowdfunding-Lösungen. Wir erstellen für Sie die Beteiligungsbedingungen für das Angebot von Nachrangdarlehen, Anleihen oder Genussscheinen. Ebenso übernehmen wir die Konzeption und Erstellung des erforderlichen Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB) oder Wertpapier-Informationsblatts (WIB) und unterstützen Sie bei der Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin.
Unsere Crowdfunding-Beratung umfasst auch die neuen Crowdfunding-Instrumente nach der EU-Verordnung, dazu gehören unbedingt rückzahlbare Kredite, übertragbare Wertpapiere und andere für Crowdfunding-Zwecke zugelassene Instrumente. Ebenfalls im Leistungsportfolio enthalten ist die Beratung rund um das für EU-Crowdfunding-Angebote erforderliche Anlagebasisinformationsblatt.
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Ein erstes unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
Crowdfunding Rechtsberatung für Plattformbetreiber
Die Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) bietet umfassende Rechtsberatung und Betreuung von Crowdfunding-Plattformen nach nationalem Recht genauso wie nach der EU-Crowdfunding-Verordnung.
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und stellen den Erlaubnisantrag für eine EU-Zulassung nach der Crowdfunding-Verordnung für Sie. Außerdem bieten wir Plattformbetreibern die Erstellung von Nutzungsbedingungen und eine laufende rechtliche Betreuung an.
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de
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