BaFin Erlaubnisverfahren

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung von BaFin-Erlaubnisverfahren und kennen die jeweiligen Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden BaFin und Bundesbank.

BaFin-Erlaubnispflicht nach KWG, WpIG, KAGB und ZAG

Fast jede gewerbliche Tätigkeit im Finanzdienstleistungsbereich ist inzwischen erlaubnispflichtig. Je nach Geschäftstätigkeit kann die Beantragung einer BaFin-Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erforderlich sein.

BaFin-Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft

Auch Geschäftsmodelle mit Kryptowerten (sog. Krypto-Geschäftsmodelle) oder E-Geld-Zahlungssysteme unterliegen inzwischen der BaFin-Aufsicht. Sie erfüllen neue Tatbestände, wie etwa das Kryptoverwahrgeschäft oder die Kryptowertpapierregisterführung und benötigen für ihre Geschäftstätigkeit ebenfalls eine Erlaubnis der BaFin.

Wir prüfen für Sie, ob und welche Erlaubnis Sie für die geplanten Geschäfte benötigen und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen. Wenn Sie bereits über eine BaFin-Erlaubnis verfügen und darüber hinaus andere erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbringen wollen, können wir für Sie eine Erweiterung der Erlaubnis beantragen.

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.

So erreichen Sie uns direkt!

Kanzlei Gündel & Kollegen

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de

Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.

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