Zur Wirksamkeit von Mehrheitsbeschlüssen über Beitragserhöhungen

 

 

 

03. September 2009 | Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer Kommanditgesellschaft über die Erhöhung des Beitrags können auch mit durch Mehrheitsentscheidung wirksam gefasst werden.

Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich klargestellt (Urteil vom 25.05.2009 – Az.: II ZR 259/07). Vorraussetzung ist jedoch, dass die Möglichkeit der Mehrheitsentscheidung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.

Zwar dürfe das mitgliedschaftliche Recht der Gesellschafter, nicht ohne ihre Zustimmung mit weiteren Beitragspflichten (Nachschusspflicht) beschwert zu werden, nicht ausgehebelt werden – eine solche Zustimmung könne aber auch im Abstimmungsverhalten des einzelnen Gesellschafters zu sehen sein, wenn er der Erhöhung zugestimmt hat. So lag es in dem hier zu entscheidenden Fall. Gesellschaftern gegenüber, die gegen eine Erhöhung votiert haben, führt der Beschluss nur dann zu einer Nachschusspflicht, wenn sie ihre Zustimmung anderweitig erklärt haben.

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