Reform des GmbH-Rechts

 

 

 

22. September 2008 | Der Bundesrat hat am 19. September 2008 den Weg für die größte Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen dieser Rechtsform frei gemacht.

Im zweiten Anlauf stimmte die Länderkammer dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Regelwerk zu. Es kann damit in Kraft treten, sobald es durch den Bundespräsidenten ausgefertigt ist.

Das umfangreiche Reformwerk soll die GmbH für den internationalen Wettbewerb fit machen: Seitdem Unternehmen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich auf die Gesellschaftsformen aller Mitgliedsstaaten zurückgreifen können, gerät die GmbH zu Gunsten der der Limited zunehmend ins Hintertreffen.

Mit Inkrafttreten der Neuregelungen wird unter anderem eine Unternehmergesellschaft eingeführt, die gänzlich ohne Mindestkapital auskommt, dafür jedoch Gewinnausschüttungsbeschränkungen unterliegt. Darüberhinaus enthält das Reformwerk Flexibilisierungen und Klarstellungen hinsichtlich des Eigenkapitalersatzrechts, verdeckter Sacheinlagen und Registereintragungen. Abgerundet wird es durch neue Regeln zur Vermeidung von „Firmenbestattungen“.

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