14. Juni 2021 | Ab dem 10. November 2021 ist die Crowdfunding-Verordnung anzuwenden. Das deutsche Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz steht kurz vor der Verabschiedung.
Ab dem 10. November 2021 ist die Crowdfunding-Verordnung anzuwenden. Das deutsche Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz steht kurz vor der Verabschiedung.
Für Crowdfunding-Plattformen wird das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen dadurch erheblich erleichtert. Sie mussten bisher in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen.
Das Finanzierungslimit für Projekte ohne Kapitalmarktprospekt wird EU-weit auf bis zu 5 Millionen Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten erhöht. Crowdfunding-Dienstleistungen dürfen allerdings nur noch mit entsprechender Zulassung angeboten werden. Das bedeutet, Crowdfunding-Plattformen werden einer mit Finanzdienstleistern und zukünftigen Wertpapierinstituten vergleichbaren Aufsicht unterstellt.
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