28. März 2023 | Die EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat angekündigt, im Rahmen ihrer sogenannten „Retail-Investment-Strategie“ ein Provisionsverbot in der Anlageberatung zu prüfen. In Deutschland reagiert die Finanzbranche mit vehementer Kritik. Auch Finanzministerium und BaFin lehnen ein EU-weites Provisionsverbot ab. Die Entscheidung ist jedoch Sache des Gesetzgebers.
Die EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat angekündigt, im Rahmen ihrer sogenannten „Retail-Investment-Strategie“ ein Provisionsverbot in der Anlageberatung zu prüfen. In Deutschland reagiert die Finanzbranche mit vehementer Kritik. Auch Finanzministerium und BaFin lehnen ein EU-weites Provisionsverbot ab. Die Entscheidung ist jedoch Sache des Gesetzgebers.
Hintergrund der EU-Pläne ist die seit langem seitens der Verbraucherschützer angemahnte Gefahr von Fehlanreizen für Berater durch Abschluss-Provisionen – zu Lasten der Kundeninteressen. Berufsverbände und Produktanbieter halten dagegen: Ein Provisionsverbot zwinge alle Berater in die Honorarberatung – diese könnten sich viele Verbraucher mit kleineren oder mittleren Einkommen aber nicht leisten. Ein Verbot wäre ein „bedeutender Rückschritt“ bei den Bemühungen, das Anlegen auf den europäischen Kapitalmärkten zu stärken.
Das Thema ist ein regulatorischer Dauerbrenner: Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gilt mit der Finanzmarktrichtlinie Mifid II bereits seit 2017 ein Provisionsverbot im Rahmen unabhängiger Anlageberatung oder Portfolioverwaltung. Das betrifft z.B. Zuwendungen, die als Vertriebsprovision vom Emittenten gezahlt werden. Außerhalb der unabhängigen Anlageberatung oder Portfolioberatung dürfen Wertpapierdienstleister Zuwendungen nur ausnahmsweise annehmen. Und zwar dann, wenn Zuwendungen geeignet sind, die Servicequalität für den Kunden zu verbessern und dem Kunden gegenüber unmissverständlich offengelegt werden.
Die Frage ist, ob nun tatsächlich ein allgemeines Provisionsverbot – z.B. auch für Banken und Versicherungen kommt. Insbesondere hohe Vertriebsvergütungen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Fondspolicen hat auch die BaFin schon länger im Visier. Am 31.10.2022 hatte sie den Entwurf eines „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ veröffentlicht und bis zum 15. Januar 2023 zur Konsultation gestellt.
Dennoch sind sich in Deutschland jedenfalls Verbände, Finanzministerium und BaFin einig: Ein EU-weites Provisionsverbot halten sie für keine Lösung. Aufsichtliche Pläne diesbezüglich gibt es nicht. Entsprechend beantwortete die Bundesregierung am 15.03.2022 eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion und verwies auf die Zuständigkeit des Gesetzgebers.
Die Europäische Kommission plant, ihre Vorschläge für ihre „Retail-Investment-Strategie“ erst am 03. Mai vorzulegen – einen Monat später als ursprünglich kommuniziert. Zuletzt waren Berechnungsfehler in einer seitens der EU-Kommissarin zitierten Studie aufgefallen. Eine Stellungnahme blieb bislang aus.
IHRE

Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
m.guendel@gk-law.de

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
c.guendel@gk-law.de
BLOG
WEITERE
PUBLIKATIONEN
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

