Datenschutz Grundverordnung

 

 

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz. Deshalb war eine umfassende Überarbeitung unserer Datenschutzhinweise erforderlich. Unsere neuen Datenschutzhinweise berücksichtigen die Neuregelungen und weisen in Zusammenhang mit unserem unentgeltlichen Newsletter insbesondere auf Themen/Inhalte, Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, Dauer der Speicherung solcher Daten, Rechte von Privatpersonen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten sowie die Datenquellen hin.

Unsere neuen Datenschutzhinweise können Sie mit folgendem Link aufrufen: www.gk-law.de/Datenschutzhinweis-0103041433.html

Soweit Sie mit der Geltung der neuen Datenschutzhinweise nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, uns dies formlos bis zum 19. Juli 2018 mitzuteilen. Alternativ können Sie den Newsletter unter folgendem Link abbestellen: www.gk-law.de/Abmelden-1623273446.html.

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Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

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Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

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In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

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