Bundestag beschließt Finanzmarktanpassungsgesetz

 

 

 

09. Juni 2014 | Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. Juni das Finanzmarktanpassungsgesetz (FinMarktAnpG) beschlossen.

Er folgte damit der Empfehlung des vorberatenden Finanzausschusses.

Neben redaktionellen Änderungen an mehreren Finanzmarktgesetzen wird das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) an neue europarechtliche Vorgaben angepasst. Der Finanzausschuss hatte den ursprünglichen Entwurf um eine Reihe weiterer Änderungen erweitert.

Abgelehnt wurde im Bundestag ein Antrag der Linken auf durchgehende Regulierung des sogenannten „grauen Kapitalmarktes“. Der Forderung, diesen Markt wegen hoher Risiken für die Stabilität der Finanzmärkte einer einheitlichen Finanzaufsicht zu unterwerfen, wurde somit eine Absage erteilt.

Für die umgesetzten neuen Vergütungsregeln gelten Ausnahmebestimmungen für „kleine“ Finanzdienstleister“ – dies gilt auch für den Bereich der Abschlussprovisionen. Eine zwischenzeitlich ins Auge gefasste Beschränkung von Nebentätigkeiten für Institutsleiter ist nun nicht mehr vorgesehen worden.

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