21. Dezember 2012 | Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2012 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beschlossen.
In der Fassung des Regierungsentwurfens sind die umfassenden produktbezogenen Regelungen der ersten Entwurfsversion aus dem BMF deutlich entschärft worden.
Wesentliche Punkte: Der ursprünglich abschließende Katalog der zulässigen Investitionsgüter wurde abgeschafft. Zulässig nach dem neuen Regelungsentwurf ist nun die Investition in Sachwerte nach dem Grundsatz einer Risikostreuung. Diese soll über eine gleichmäßig verteilte Mindestinvestition in drei Sachwerte erreicht werden. Ein-Objekt-Fonds sind bei einer vorgesehenen Mindestzeichnungssumme von 20.000 Euro zulässig.
Veränderungen gab es auch in Sachen Fremdfinanzierung: Geschlossene Fonds können nunmehr Fremdkapital bis 60 Prozent ihres Fondsvolumens aufnehmen.
Prospektpflichtig nach dem KAGB sind künftig alle Angebote von geschlossenen Investmentvermögen. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht mehr vorgesehen.
Eine ausführliche Darstellung der Änderungen für die Fonds und deren Verwalter (AIF-Manager) im Gesetzentwurf finden Sie in der neuen inPuncto- Ausgabe 03/ 2012.
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