15. September 2014 | Die BaFin hat am 07. August 2014 eine Neufassung ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.
Das Rundschreiben gibt Instituten und ihren Auslagerungsunternehmen Hinweise dazu, wie sie ihre Auslagerungspraxis aufsichtsrechtskonform gestalten können.
Von den Änderungen betroffen sind die Vorgaben zur Auslagerung der Compliance-Funktion oder einzelner Compliance-Tätigkeiten. So hat die BaFin Konkretisierungen hinsichtlich der Ausgestaltung einer transparenten Aufbau- und Ablauforganisation vorgenommen.
Für Fälle der Auslagerung der WpHG-Compliance-Funktion nahm die BaFin genaue Bestimmungen auf ? wie die Wirksamkeit gewährleistet werden kann, wie die Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten sichergestellt werden soll und wie die Auslagerung qualitativ angemessen und effektiv überwacht und gesteuert werden kann.
Über Einzelheiten informieren wir Sie in der kommenden Ausgabe von inPuncto.
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