20. September 2010 | Nach Angaben von Handelsblatt und DAS INVESTMENT.COM vom 08. September 2010 und hat die Bundesregierung im Streit über die Einschlägigkeit von Kreditwesengesetz (KWG) oder Gewerbeordnung (GewO) für Regelungen zu Geschlossenen Fonds eine Einigung erzielt.
Als Quelle werden ein Schreiben von Wirtschaftssekretär Bernhard Neitzer vom 06. September und Informationen des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung aus dem Wirtschaftsministerium genannt.
Danach werden Geschlossene Fonds zwar künftig als Finanzinstrumente eingestuft, fallen aber unter eine Ausnahmeregelung des KWG. Das bedeutet, Vertriebe stiller Beteiligungen und Geschlossener Fonds dürfen auch weiterhin ohne BaFin-Lizenz oder Anbindung an ein Haftungsdach vertrieben werden und unterliegen der Gewerbeaufsicht. Die Vorschriften der Gewerbeordnung werden allerdings verschärft. Neben der Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung müssen Finanzvermittler in Zukunft umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Eine Umsetzung der neuen Regeln wird für Mitte 2011 erwartet.
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