22. Juli 2021 | Am 03. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung- Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften beschlossen.
Am 03. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung- Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften beschlossen.
Das Begleitgesetz enthält die für die Umsetzung der ab dem 10. November 2021 anzuwendenden Crowdfunding-Verordnung erforderlichen nationalen Regelungen. So wird etwa die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde festgelegt – mit entsprechenden Zuständigkeiten bezüglich der Zulassung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ermittlungsbefugnissen, wie etwa jährlichen und anlassbezogenen Prüfungen und Sanktionsbefugnissen.
Die Crowdfunding-Verordnung gilt ab dem 10. November 2021 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Übergangsregelung: Im Anwendungsbereich der Verordnung können Plattformen bis zum 10. November 2022 oder bis die neue Zulassung erteilt wurde weiterhin gemäß geltenden nationalen Rechtsvorschriften Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen.
Schwarmfinanzierungsdienstleistungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung, wie z.B. das Angebot von Nachrangdarlehen, richten sich weiterhin nach § 2a Vermögensanlagengesetz.
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.
WISSENS
Z WERTES
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.