08. November 2022 | Am 31. Dezember läuft die Übergangsfrist für die Anwendung der technischen Regulierungsstandards für PRIIPs (kurz: PRIIPs-RTS) ab. Anbieter müssen ab dem 01. Januar 2023 zur Anlegerinformation ein Basisinformationsblatt nach der PRIIPs-VO verwenden. Das bedeutet für sie Änderungen in der Berechnung und Darstellung von Risiko-Szenarien sowie hinsichtlich der Kosten.
Am 31. Dezember läuft die Übergangsfrist für die Anwendung der technischen Regulierungsstandards für PRIIPs (kurz: PRIIPs-RTS) ab. Anbieter müssen ab dem 01. Januar 2023 zur Anlegerinformation ein Basisinformationsblatt nach der PRIIPs-VO verwenden. Das bedeutet für sie Änderungen in der Berechnung und Darstellung von Risiko-Szenarien sowie hinsichtlich der Kosten.
Die PRIIP-bezogenen technischen Regulierungsstandards (RTS) aktualisieren und ergänzen die bisher gültigen Vorgaben für Basisinformationsblätter. Ziel ist die Vermeidung zu optimistischer Performance-Szenarien und eine Verbesserung der Verständlichkeit und Vergleichbarkeit einer größeren Palette von Anlageprodukten für Kleinanleger durch einheitliche Produktinformationen.
Basisinformationsblatt nach PRIIPS-VO
Die Basisinformationsblätter nach der EU-PRIIPs-Verordnung unterscheiden sich von anderen Informationsblättern nach KAGB, WpHG und VermAnlG insbesondere dadurch, dass Risiken und Kosten nicht verbal, sondern durch Indikatoren darzustellen sind, für die Parameter bestimmt werden müssen. Das macht die Erstellung und Prüfung von PRIIPs-Basisinformationsblättern wesentlich anspruchsvoller. Vorbild ist das OGAW-Produktinformationsblatt, das ebenfalls auf EU-Vorgaben basiert und einen Risikoindikator zur Abbildung des Marktrisikos vorschreibt.
Die Basisinformationsblätter zu PRIIPs sind dem potenziellen Anleger vor Vertragsunterschrift auszuhändigen. Verantwortlich für die Erstellung ist der Hersteller des jeweiligen Anlageprodukts (PRIIP-Hersteller). Er haftet, wenn dem Anleger wegen fehlerhaftem Bib ein Schaden entsteht.
PRIIPs
sind Anlagen in verpackter Form, die einem Anlagerisiko unterliegen. Dazu gehören:
- strukturierte Finanzprodukte, wie Optionsscheine, die in Versicherungen, Wertpapiere oder Bankprodukte verpackt sind,
- Finanzprodukte, deren Wert sich von Aktien- oder Wechselkursen ableitet (Derivate),
- geschlossene und offene Investmentfonds,
- Versicherungen mit Anlagecharakter, z.B. kapitalbildende/fondsgebundene Lebensversicherungen
- Instrumente, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden.
Wesentliche Änderungen durch die PRIIPS-RTS
- Format: maximal drei Din A 4-Seiten
- Performance-Bewertung: zukunftsbezogen (ex ante); Berechnung vier verschiedener prognostizierter Zukunftsszenarien über mindestens drei Zeitintervalle: optimistisch, mittel, pessimistisch, Stress
- Risiko-Bewertung: SRI („Summary Risc Indicator“)
- Kosten und Gebühren: Darstellung der laufenden und effektiv zu erwartenden Kosten auf Basis mehrerer verschiedener Kostenarten (Initialkosten, Transaktionskosten, etc.)
- Aktualisierung: laufende Aktualisierung bei Änderung von Inhalt, Daten oder Indikatoren, mindestens alle zwölf Monate.
- Veröffentlichung: in mindestens einer Amtssprache jedes Landes, in dem das Produkt vermarktet wird; zusätzliche Veröffentlichungspflicht im Internet (PRIIPs-Leistungsszenarien auf monatlicher Basis; Wertentwicklung in der Vergangenheit)
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
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Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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