ZUR PERSON
AUFGABEN & WERDEGANG
AUFGABEN UND BERATUNGSSPEKTRUM
Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle und – produkte für Emittenten und Anbieter:
- inklusive Crowdfunding-Lösungen & -Plattformen
- Beratung von Fintechs Erstellung von Vertragsbedingungen für Token
(z.B. Entwicklung tokenbasierter KG-Anteile) - Konzeption von Emissionsprospekt, Vermögensinformationsblatt VIB und Wertpapierinformationsblatt WIB sowie
Durchführung des BaFin-Billigungsverfahrens - Abwehr von Anlegerklagen
Für Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsdienste und Haftungsdächer (deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht):
- Konzeption und Strukturierung von Kapitalanlagen,
- Prüfung, ob eine Lizenz der BaFin oder der Gewerbeaufsicht erforderlich ist und
Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach § 34f GewO, § 32 KWG, KAGB, ZAG - Umsetzung der Dokumentations- und Meldepflichten gemäß MiFID II und FinVermV sowie GwG,
- Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen/ AGBs und Kundenverträgen sowie
- Abwehr von Anlegerklagen.
Compliance-Beratung:
- Fachliche und persönliche Anforderungen an Geschäftsleitung und Geschäftsorganisation sowie
- Informations-, Melde- und Auskunftspflichten und
- Erstellung von Geschäftsplänen und Organisations-Handbüchern für lizensierte Institute
Dr. jur. Matthias Gündel (Jahrgang 1973) studierte an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft (Schwerpunkt Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht) und promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Spindler im Aktien-, Kapitalmarkt- und Europarecht.
Von 1999 bis August 2006 war er in einer bundesweit tätigen Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei tätig. Herr Dr. Gündel ist geschäftsführender Gesellschafter der 2006 gegründeten Gündel & Kollegen Rechtsanwalts GmbH (GK-law.de). Daneben wurde Dr. Matthias Gündel vom OLG Braunschweig zum Leiter einer anwaltlichen Arbeitsgemeinschaft in der Referendarausbildung bestellt.
Dr. Gündel publiziert regelmäßig Fachbeiträge in der einschlägigen Wirtschaftspresse und hat mehrere Bücher veröffentlicht.
Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Sollten Sie Fragen an Herrn Dr. Gündel haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt aufzunehmen.
Gern können Sie Dr. Matthias Gündel auch eine E-Mail schreiben an m.guendel@gk-law.de.
BLOGBEITRÄGE
& PUBLIKATIONEN
Wer braucht wann eine Erlaubnis nach der EU-Crowdfunding-Verordnung?
Wann ist eine EU-Crowdfunding-Erlaubnis erforderlich und wann nicht? Wir geben Antwort auf Ihre Fragen.
Erster Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz
Am 12. April 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgelegt. Angesichts eines zunehmend digitalisierten Kapitalmarkts soll künftig auch die Emission von sogenannten „Blockchain-Aktien“ als elektronische Wertpapiere im Sinne des eWpG möglich sein.
Der Countdown für europäisches Crowdfunding läuft
Am 10. November 2021 trat die EU-Crowdfunding-Verordnung (European Crowdfunding Service Provider Regulation, kurz: ECSP-VO) in Kraft. Für bei Inkrafttreten bereits bestehende Crowdfunding-Geschäftsmodelle gibt es eine Übergangsfrist für die Anwendung der Verordnung. Diese läuft am 10. November 2023 ab. Wer muss jetzt wie handeln?
Auf dem Weg zu einem digitalen Kapitalmarkt
Lange hinkte der Finanzstandort Deutschland bei der Digitalisierung hinterher – denn im deutschen Wertpapierrecht fehlte eine systematische Regelung für elektronische Wertpapiere. Vielmehr mussten Wertpapiere zwingend in effektiven Urkunden verbrieft werden. Nicht verbriefte Rechte, sogenannte Wertrechte, konnten nur von der öffentlichen Hand begeben werden. Das hat sich nun binnen kurzer Zeit geändert, auch der jetzt vorliegende Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) bringt Fortschritte. Ein Überblick, was jetzt möglich ist.