KAPITALANLAGERECHT &
Abwehr von Anlegerklagen

  • Inanspruchnahme als Vermittler oder Berater durch (geschädigte) Anleger
  • Streitigkeiten in Bezug auf Plausibilitätsprüfung, Risikoaufklärungspflichten
  • Regress von Emittenten
  • Prospekthaftung des Emittenten/ Anlageberaters
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Gerichten

 

Sie sind im Vertrieb von Kapitalanlagen tätig? Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Haftungsrechts rund um den Vertrieb von Kapitalanlagen.

Beratung im Kapitalanlagerecht: Vermittler- und Beraterhaftung

Als Anlagevermittler, Anlageberater und Vermögensverwalter sind Sie einem ständig wachsenden   Haftungsrisiko ausgesetzt. Besonders für die auf dem Gebiet der Vermittlung von Kapitalanlageprodukten tätigen Finanzdienstleister gelten eine verschärfte Rechtsprechung und restriktive gesetzliche Vorgaben. Die Anforderungen an Information, Risikoaufklärung und Beratungsdokumentation sind dementsprechend stetig gestiegen.

Bekannte Stichworte sind das „Bond-Urteil“ (BGH, Urteil v. 6.7.1993, Az. XI ZR 12/93) und die Verpflichtung zu einer „anlegergerechten“ und „objektgerechten“ Beratung. Außerdem die Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Kapitalanlagekonzeptes und der Bonität des Emittenten im Rahmen der Plausibilitätsprüfung (BGH, Urteil v. 13.1.2000, Az. III ZR 62/99) oder aufsichtsrechtliche Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der MiFID II oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Im Fokus von zivilrechtlichen Streitigkeiten stehen vielfach vermeintlich unterlassene oder fehlerhafte Risikoaufklärungen. Aufklärungspflichtig können sowohl produktspezifische Risiken (z. B. Totalverlustrisiko, Rangrücktrittsvereinbarung, fehlende Handelbarkeit des Produkts) als auch allgemeine Risiken (z. B. Marktentwicklungen, Inflation) sein.

Wird ein Vertriebsmitarbeiter von dem Anleger auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so hat dies mitunter weitreichende und unter Umständen existenzgefährdende Folgen. Lassen Sie sich von unseren Anwälten für Kapitalanlagerecht beraten!

Anwalt für Kapitalanlage – gerichtliche Vertretung in Anlegerstreitigkeiten

Aufgrund unserer langjährigen Prozesserfahrung und besonderen Kenntnisse des Kapitalanlagerechts und Vertriebsrechts können wir Ihnen eine schnelle und kompetente Betreuung anbieten. Wir führen für Sie – oft auch zur Vermeidung kostenträchtiger gerichtlicher Verfahren – Vergleichsverhandlungen mit den vermeintlichen Anspruchsinhabern und betreuen Sie beim Widerruf bzw. der Kündigung von Beteiligungen.

Sollte ein gerichtliches Verfahren unumgänglich sein, so vertreten wir Sie in allen möglichen Verfahrensstufen vor deutschen Gerichten. Vorrangiges Ziel ist dabei immer die interessengerechte, aber auch zeitnahe Beendigung des Rechtsstreites, erforderlichenfalls auch durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Setzen auch Sie auf die Beratung im Kapitalanlagerecht durch die GK-law.de!

Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: vertriebsrechtliche Absicherung gegenüber Auftraggebern

Neben dem Schutz vor möglichen Ansprüchen der Anleger ist es für Finanzdienstleister existenziell wichtig, dass diese auch gegenüber ihren Auftraggebern vertriebsrechtlich abgesichert sind. Dieses Thema gehört ebenfalls zu den Kernkompetenzen unserer Anwälte für Kapitalanlagen.

Dies betrifft vor allem die gegenseitigen Rechte und Pflichten beim Vertrieb der Kapitalanlageprodukte und insbesondere ordnungsgemäße Vertriebs- und Provisionsvereinbarungen. Neben der Höhe der zu zahlenden Provisionen spielen hierbei oft die Fälligkeit der Zahlungen, die Einbehaltung einer Stornoreserve, die Ausstattung mit aussagekräftigen Verkaufsunterlagen oder auch die Befugnisse gegenüber dem Anleger eine wesentliche Rolle.

Rechtssichere Vermittlungs- bzw. Beratungsunterlagen

Durch eine professionelle Gestaltung ihrer Vermittlungs- bzw. Beratungsunterlagen können Haftungsrisiken reduziert werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) übernehmen für Sie die Erstellung und Prüfung von Vertragsunterlagen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit zwingend benötigen.

Gern sind unser Anwälte für Kapitalanlagerecht bereit, Sie auf diesem Gebiet sowohl außergerichtlich – bei der Führung von (Vergleichs-)Verhandlungen mit Auftraggebern – als auch gerichtlich zu unterstützen bzw. zu vertreten.

Prospekthaftungsrecht

Unrichtige oder fehlerhafte Prospekte können zu einer Prospekthaftung des Emittenten führen, wenn ein Anleger hierdurch einen Schaden erlitten hat. Unsere Kapitalanlage-Anwälte vertreten Sie in Fällen der Prospekthaftung gerichtlich und außergerichtlich.

 

Zu den Ansprechpartnern:

Haben Sie Fragen zum Kapitalanlagerecht, zur Haftung des Vertriebs oder zur Prospekthaftung? Gern stehen wir Ihnen für die umfassende Beratung im Kapitalanlagerecht zur Verfügung.  Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel ist Geschäftsführer der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) mit Sitz in Göttingen. Er vertritt Unternehmen in kapitalmarktrechtlichen Anlegerstreitigkeiten vor allen deutschen Gerichten. Er verfügt über besondere Expertise im Wertpapieraufsichtsrecht und Zivilprozessrecht.

Rechtsanwalt Jan Barufke vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Streitigkeiten im Vertriebsrecht, Kapitalanlagerecht und Prospekthaftungsrecht . Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Abwehr von Anlegerklagen.

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