GEMEINSAM
RECHTSSICHER ANS ZIEL

Fachkundige Beratung ist unerlässlich, wenn es um die Frage geht, welche Geschäfte erlaubnispflichtig sind und unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis erteilt wird. Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir, was bei im Umgang mit der Kapitalmarktaufsicht zu beachten ist und welche Fallstricke lauern.

Um der Fülle von Melde-, Auskunfts- und Berichtspflichten gerecht zu werden und die Gefahr von verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen wie Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen zu vermeiden, ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Kapitalmarktrecht und hierbei insbesondere dem Aufsichtsrecht erforderlich.

Wir bringen für Sie Licht in den §§-Dschungel.

  1. Kostenlose
    Erstberatung
    • Ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch ist bei uns kostenfrei.
      Flexible Honorargestaltung: Pauschalhonorar als Festpreis; stundenbasiert mit Stunden- & Tätigkeitsnachweis oder Dauerberatung mit monatlicher Beratungspauschale.
      Wir räumen Ihnen Zahlungsziele ein. Sprechen Sie mit uns!
  2. Kapitalmarktrecht.
    Sonst nichts.
    • Wir machen nicht alles. Wir sind keine Feld-, Wald- und Wiesenanwälte, die im Zweifel alles auch ein bisschen machen. Sondern wir haben uns als Kanzlei auf Kapitalmarktrecht spezialisiert. In diesem anspruchsvollen, weitreichenden, komplexen Bereich sind wir hoch spezialisiert tätig.
  3. Kleines Team langjährig
    erfahrener Rechtsanwälte
    • Unsere 4 Rechtsanwälte arbeiten alle seit mehr als 10 Jahren in der Kanzlei. D.h. es existiert ein eingespieltes Team. Alle kennen sich mit ihrer Materie aus.
      Bedingt durch die kleine Struktur, haben Mandanten über Jahre hinweg immer dieselben Ansprechpartner und bauen zu Ihnen ein vertrauensvolles Verhältnis auf.
  4. Nahbar und im
    Honorarvergleich preiswerter
    • Wir sind schnell. Dies gehört zu unseren Grundprinzipien und im Honorar-Vergleich zu Großkanzleien günstig.

      Bei uns sitzen nicht 8 Anwälte auf einem Mandat.

UNSERE
DIENSTLEISTUNGEN

CROWDFUNDING & RECHT
für Emittenten & Plattformbetreiber

Für Gründer, Start-ups und (Familien-) Unternehmen:

• Erstellung der Beteiligungsbedingungen

• Informationsblätter VIB/WIB & BaFin-Billigungsverfahren

Für Crowdfunding-Plattformen:

• EU-Erlaubnisantrag nach Crowdfunding-Verordnung

• Erstellung von Nutzungsbedingungen & laufende rechtliche Betreuung

STO BERATUNG
eWertpapiere, Blockchain & Kryptos

• Beratung bei der Strukturierung von Security-Token

• Hilfe bei der Ausgestaltung der Verträge und AGBs

• Konzeption von Emissionsprospekt oder/und Wertpapierinformationsblatt WIB

• Unterstützung im Billigungsverfahren bei der BaFin

• Erlaubnisverfahren gegenüber BaFin und Bundesbank

PROSPEKT/ VIB/ WIB &
BaFin-Billigungsverfahren

• Strukturierung maßgeschneiderter Beteiligungslösungen

• Prospekt-Erstellung, VIB und WIB

• Begleitung des BaFin-Billigungsverfahrens

• Rechtliche Betreuung bei der Platzierung

• Prospektprüfungen

VERTRIEB & ERLAUBNIS
Recht für Finanzdienstleister

• Prüfung der Erlaubnispflicht

• Prüfung der fachlichen Eignung der Geschäftsleiter

• Anforderungen an die Geschäftsorganisation

• Durchführung von Erlaubnisverfahren

• Dokumentations- und Meldepflichten (MiFID II, FinVermV, GwG)

• Gesellschaftsverträge, AGBs und Kundenverträge

COMPLIANCE &
Geldwäscherecht

• aufsichtsrechtliche Informations-, Melde- und Auskunftspflichten

• Anforderungen an Geschäftsleitung und Geschäftsorganisation

• Anforderungen an Compliance und Risikomanagement

• Erstellung eines Compliance-Leitfadens

• Geldwäscherechtliche Identifizierungspflichten (KYC)

• Muster GwG-Dokumentation

• Transparenzregistermeldepflichten

• GwG-Risikoanalyse

• Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisationshandbuch

KAPITALANLAGERECHT &
Abwehr von Anlegerklagen

• Inanspruchnahme als Vermittler oder Berater durch (geschädigte) Anleger

• Streitigkeiten in Bezug auf Plausibilitätsprüfung, Risikoaufklärungspflichten

• Regress von Emittenten

• Prospekthaftung des Emittenten/ Anlageberaters

• außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Gerichten