16. November 2015 | Laut aktuellem Regierungsentwurf sollen Darlehensfonds auch durch registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltet werden können.
Bundesregierung legt Entwurf für Umsetzung der OGAW-Änderungs-richtlinie und ELTIF-VO vor
Basierend auf dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministerium für die Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) legte am 24. September 2015 die Bundesregierung einen überarbeiteten Gesetzentwurf vor.
Der deutsche Gesetzgeber wird im Rahmen der Umsetzung vor allem das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anpassen und das Kreditwesengesetz (KWG) punktuell ändern.
Im Verhältnis zum Referentenentwurf wurden auch die Regelungen für die Gewährung von Darlehen durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften überarbeitet. So können künftig auch registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen gewähren. Allerdings dürfen wie bisher vorgesehen, externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen nur für eigene Rechnung (und nicht für Rechnung eines verwalteten AIF) gewähren.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis zum 18. März 2016 erfolgen.
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