03. August 2015 | Mit dem vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Referentenentwurf sollen nicht nur neue europarechtliche Vorgaben, sondern auch nationale Änderungen der Aufsichtspraxis im KAGB umgesetzt werden.
Bundesfinanzministerium legt Entwurf für Umsetzung der OGAW-Änderungsrichtlinie und ELTIF-VO vor
Das Bundesfinanzministerium hat am 16. Juli 2015 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU betreffend die Änderung der Richtlinie 2009/65/EG hinsichtlich der Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) vorgelegt. Die Richtlinie zielt vorranging darauf ab, die Anlegersicherheit und Marktintegrität im Bereich der OGAWs auch weiterhin zu gewährleisten. Mit den Änderungen der bisherigen Vorgaben für OGAW soll den Entwicklungen auf dem Markt und den bisherigen Erfahrungen der Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden aus der Finanzkrise Rechnung getragen und die Bestimmungen über die Aufgaben und die Haftung der Verwahrstellen, die Vergütungspolitik und die Sanktionen harmonisiert werden. Die Änderungen sind bis zum 18. März 2016 in nationales Recht umzusetzen.
Der deutsche Gesetzgeber wird im Rahmen der Umsetzung vor allem das Kapitalanlagegesetz (KAGB) anpassen und das Kreditwesengesetz (KWG) punktuell ändern.
Zeitgleich sind auch Änderungen für Verwahrstellen, die Vermögensgegenstände von Publikums-AIF verwahren, genauso geplant, wie die Anpassung des KAGB zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), die Einführung von Regelungen für die Übertragung der Verwaltung von Investmentvermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Streichung der Ausnahmebestimmungen bezüglich kleiner inländischer Publikums-AIF in der Rechtsform der Genossenschaft und die Schaffung eines Rahmens für die Vergabe von Darlehen durch AIF.
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