12. März 2013 | Am 19.12.2012 hat die Europäische Kommission Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie über Verwalter Alternativer Investmentfonds erlassen.
Die Konkretisierungen zu den Vorgaben der Richtlinie sind als Verordnung ausgestaltet. Diese ist von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. In dem geplanten Kapitalanlagegesetzbuch sind zahlreiche Verweise auf die nun vorgelegte Verordnung enthalten. Für die Regulierung geschlossener Fonds bedeutet dies weitere Verschärfungen.
Sofern der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament nicht binnen drei Monaten Einwände gegen die Verordnung erheben, tritt die Verordnung nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Seit Anfang Februar liegen auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB) vor sowie die Antwort der Bundesregierung darauf vor.
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