17. November 2014 | Am 10. November 2014 hat die Bundesregierung den lange angekündigten Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz vorgelegt.
Seitdem am 28. Juli 2014 der Referentenentwurf vorgestellt worden war, hatte es ein umfangreiches Konsultationsverfahren gegeben. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist eine Novellierung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) mit der Zielsetzung, die Transparenz von Vermögensanlagen zu erhöhen und Anlegern eine bessere Einschätzung der Erfolgsaussichten von Finanzanlagen zu ermöglichen. Mit einem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes wird im ersten Quartal 2015 gerechnet.
Ausführlich informieren wir Sie über die Neuregelungen in der in Kürze erscheinenden nächsten Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift inPuncto.
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