08. Dezember 2016 | Die EU-Kommission gab Verschiebung der Geltung der Verordnung für verpackte Anlageprodukte bekannt.
EU-Kommission gibt Verschiebung der PRIIPs-Verordnung bekannt
Nach dem das EU-Parlament die technischen Ausführungsstandards (regulatory technical standards – RTS) zu der EU-Verordnung über Informationsblätter für „verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte“ im September 2016 abgelehnt hatte, war es unwahrscheinlich, dass der Streit zwischen der EU-Kommission und dem EU-Parlament über den Vorschlag der Kommission zu den RTS bis zum 31. Dezember 2016 beigelegt wird. Denn zu diesem Datum war ursprünglich das Inkrafttreten der EU-Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten geplant. Am 09. November 2016 gab die EU-Kommission bekannt, dass sie beschlossen hat, dass die Geltung der PRIIPs-Verordnung um 12 Monate auf den 01. Januar 2018 verschoben wird.
Die RTS der Kommission zu den PRIIPs-Informationsblättern umfassen 73 Seiten mit detaillierten Vorschriften für die einzelnen Elemente und mathematischen Formeln zur Berechnung von Risikoklassen und Renditeszenarien, die in den Basisinformationsblättern für „verpackte Anlageprodukte“ anzugeben sind. Aus Sicht der Marktteilnehmer sind die Vorgaben der RTS von wesentlicher praktischer Bedeutung, denn sie sollen die genauen Anforderungen an den Inhalt, Aufbau und Gestaltung von Basisinformationsblättern regeln.
Selbst wenn diese Anforderungen nun – wie vom EU-Parlament gefordert – gründlich überarbeitet werden, damit die unterschiedlichen Finanzprodukte aufgrund der Angaben im Basisinformationsblatt vergleichbar sind, bleiben grundlegende Fragen in Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der PRIIPs-Verordnung ungeklärt. So gibt es nach wie vor kein belastbaren Aussagen der Aufsichtsbehörden, ob zu den „verpackten Anlageprodukten“ auch Vermögensanlagen die am Erst- und Zweitmarkt und geschlossene „Alt Fonds“, deren Anteile am Zweitmarkt angeboten werden, gehören und von den Neuregelungen betroffen sind.
Ein großer Vorteil der Verschiebung ist, dass die PRIIPs-Verordnung zeitgleich mit den neuen MiFID-II-Regeln in Kraft treten kann, was wegen inhaltlicher Überschneidungen der beiden Regelwerke begrüßenswert ist.
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