31. Juli 2017 | In der Juli-Ausgabe unseres Newsletters berichten wir über folgende Themen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Beratungspraxis im Bereich des Kapitalmarktes:
Gesetzgebung
- EU-Prospektverordnung bereits in Teilen in Kraft getreten Die neue Prospektverordnung ist Teil der bis Ende 2019 von der EU-Kommission geplanten Kapitalmarktunion und ersetzt die bisher geltende Prospektrichtlinie 2003/71/EG.
- Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen und verkündet Neben den Neuerungen für Zahlungsdienste treten Mitte August auch praxisrelevante Änderungen im Vermögensanlagenrecht in Kraft.
- Geldwäschegesetz am 26. Juni 2017 in Kraft getreten Seit Ende Juni 2017 gelten neue Anforderungen an die Identifizierung des Vertragspartners und die Festellung des wirtschaftlichen Berechtigten sowie weitreichende organisatorische Anforderungen an die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten.
- EU-Leitlinien zu Basisinformationsblatt-Pflicht für PRIIPs EU hat Anwendungsbereich und Inhalt der Basisinformationsblätter für verpackte Investment- und Versicherungsprodukte konkretisiert.
Rechtsprechung
- Europäischer Gerichtshof: Vermittlung von Vermögensverwaltungsvollmachten ist keine Wertpapierdienstleistung EuGH stellt klar: Vermittlung von Vermögensverwaltungsvollmachten ist nicht nach dem KWG erlaubnispflichtig
Beratungspraxis
- BaFin ändert Merkblatt zur Anlagevermittlung Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Monat nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Auslegung des Tatbestandes der Anlagevermittlung ihr Merkblatt überarbeitet.
Die ausführlichen Informationen zur Ausgabe Juli 2017 finden Sie auf unserer Webseite.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr Team von GK-law.de
IHRE

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de

Irena Behnke
Rechtsanwältin
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