22. Dezember 2017 | Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten haben sich am 15. Dezember 2017 auf Vorschriften der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie geeinigt.
Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten haben sich am 15. Dezember 2017 auf Vorschriften der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie geeinigt. Diese müssen noch formell angenommen und dann binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Gegenstand der Regelungen ist u.a. die Vernetzung der Datenbanken mit Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in den EU-Staaten, um den Finanzbehörden grenzübergreifend die Arbeit zu erleichtern.
Außerdem soll es strengere Regeln für Plattformen geben, auf denen Bitcoin und andere virtuelle Währungen gehandelt werden. Um mehr Transparenz zu schaffen und dadurch Geldwäsche zu erschweren, sollen künftig anonyme Transaktionen auf Handelsplattformen für virtuelle Währungen wie auch Transaktionen mit Prepaid-Karten untersagt werden.
Gerade erst in Kraft getreten ist im Sommer dieses Jahres das neue Geldwäschegesetz, mit dem die vierte EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die umfangreichen GwG-Änderungen sind TOP-Thema der aktuellen Ausgabe 02/2017 unseres Mandantenmagazins inPuncto.
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