14. März 2008 | Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) verkündet.
Danach gilt ab dem 01. April 2008 eine neue Muster-Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
Hintergrund dieser Änderung sind in der Vergangenheit geäußerte Auffassungen einzelner Gerichte, wonach das bislang geltende Muster der Widerrufsbelehrung nicht sämtlichen Anforderungen des BGB genügt. In einigen Fällen wurden deshalb Widerrufsbelehrungen als unwirksam eingestuft.
Dies hat bei vielen Unternehmen zu erheblichen Verunsicherungen geführt. Mit der Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung hat das Bundesministerium für Justiz nunmehr auf die Bedenken reagiert und insbesondere die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist klarer formuliert.
Für die bisherigen Widerrufsbelehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. Oktober 2008.
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