14. Dezember 2007 | Die Länder Baden-Württemberg und Sachsen planen einen Vorstoß gegen sogenannte Berufskläger.
Dabei handelt es sich um Personen, die an Hauptversammlungen mit dem Ziel teilnehmen, Formverstöße zu erkennen oder hervorzurufen, um dann Anfechtungsklage gegen die gefassten Beschlüsse zu erheben. Dies tun sie jedoch nicht mit Ziel, unrechtmäßige Beschlüsse zu Fall zu bringen, sondern um einen lukrativen Vergleich mit den Gesellschaften zu erzielen, die die oftmals langwierigen Freigabeverfahren fürchten.
Künftig nur eine Instanz für aktienrechtliche Freigabeverfahren?
Um diesen Berufsklägern das Drohpotential zu nehmen, haben Baden-Württemberg und Sachsen angekündigt, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der das Freigabeverfahren deutlich beschleunigen soll. Dazu sollen die Oberlandesgerichte im Freigabeverfahren in erster und letzter Instanz entscheiden. Gleiches gilt für Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung von Aktionären und des Umtauschverhältnisses bei Umwandlungen. Das Klagerecht von Kleinaktionären soll aber nicht unangemessen eingeschränkt werden – teilweise war vorgeschlagen worden, einen Mindestaktienbesitz als Voraussetzung für die Zulässigkeit von Aktionärsklagen einzuführen.
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