12. August 2008 | Anlagevermittler sind einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln (10.06.2008, Az.: 22 O 276/07) zufolge verpflichtet, Kunden über eingeschränkte Fungibilität von empfohlenen Beteiligungen aufzuklären.
Begrenzte Möglichkeiten eine Anlage weiterzuverkaufen, etwa weil es keinen Zweitmarkt für diese Anlageform gibt, sei für den durchschnittlichen Anleger ein Umstand von erheblicher Bedeutung. Eine Aufklärung darüber könne daher nur im Einzelfall entfallen, wenn die Weiterveräußerung erkennbar nicht von Belang für den Interessenten ist.
Kläger war ein Anleger, der auf Empfehlung eines selbstständigen Anlageberaters seine Lebensversicherung gekündigt und das so freigesetzte Guthaben von 21.900 Euro in eine atypisch stille Beteiligung investiert hatte. Die Anlage sollte seiner Altersvorsorge dienen.
Auf seine zwei Jahre später erhobene Klage verurteilte das LG die Gesellschaft, an der er sich beteiligt hatte, zu Schadenersatz in Höhe des eingezahlten Betrages und stellte die Beendigung der Beteiligung fest. Der Beratungsfehler sei der Gesellschaft zuzurechnen, da der Anlagevermittler als Hilfsperson der Gesellschaft anzusehen sei. Der Prospektinhalt sei bei Berücksichtigung des Aufklärungsverstoßes nicht von Bedeutung gewesen, da der Kläger vor seiner Beitrittserklärung keine Gelegenheit gehabt habe, ihn durchzulesen.
IHRE

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de

Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de

Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
WISSENS
Z WERTES
REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben
Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent
Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich
Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

