22. Februar 2008 | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung, nach der auch die Untervermittlung von Krediten – und damit auch die von Fonds – ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft seien, aufgegeben.
Er geht in seinem aktuellen Urteil (V R 62/06) davon aus, dass Untervermittler von Krediten und Fonds umsatzsteuerfreie Leistungen verbringen können.
Um eine Untervermittlung handelt es sich immer dann, wenn der Vermittler nicht von einer der Vertragsparteien (etwa Kreditnehmer oder Kreditgeber) sondern seinerseits von einem anderen Vermittler beauftragt wird. Für diese Fälle hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon entschieden, dass die Vermittlung derartiger Bank- und Finanzdienstleistungen steuerfrei sein können. Der BFH schließt sich dieser Rechtsprechung nun an.
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