In Kraft – das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze

 

 

02. August 2018 | Bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert 100.000 bis 8 Millionen Euro beträgt, ist künftig kein Wertpapierprospekt mehr erforderlich.

Stattdessen genügt ein (max. 3-Din A 4-seitiges) Wertpapier-Informationsblatt (WIB). Dieses muss in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise die wesentlichen Informationen über die Wertpapiere, den Anbieter, den Emittenten und etwaige Garantiegeber enthalten. Das neue WpPG enthält Vorgaben zu Einzelheiten und Reihenfolge der vorgeschriebenen Inhalte.

Das WIB soll Anlegern als Informationsquelle für ihre Anlageentscheidung dienen und darf erst nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht werden, wobei das Gestattungsverfahren vergleichbar dem für das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist. Die Gebühr für die BaFin-Gestattung beträgt 500 Euro; diejenige für die Hinterlegung eines aktualisierten WIB beträgt 55 Euro.

Für den Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger, wie Privatanleger gilt bei einem Volumen ab 1 Mio. Euro: Wertpapiere dürfen ausschließlich per Anlageberatung oder -vermittlung über ein Wertpapierdienstleistungs-unternehmen vermittelt werden. Dies ist verpflichtet zu prüfen, ob der Gesamtbetrag der Wertpapiere, die ein nicht-qualifizierter Anleger erwerben kann, bestimmte Höchstanlagebeträge nicht überschreitet.

Eine detaillierte Darstellung zu den Neuerungen des Gesetzes finden Sie im TOP-Thema unserer aktuell erschienenen inPuncto. Ausgabe 01/2018 auf den Seiten12-15.

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

Irena Behnke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Jan Barufke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

BLOG
BEITRÄGE

BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA

10.06.2026

REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
23.04.2026

Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
16.02.2026

StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter

WEITERE
PUBLIKATIONEN

10.06.2026

REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
23.04.2026

Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
16.02.2026

StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter

WISSENS
Z WERTES

10.06.2026

REMINDER Widerrufsbelehrung: Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben

Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
23.04.2026

Verordnung zur GwG-Identifizierung durch VideoIdent

Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
16.02.2026

StoFöG: Eigenvertrieb von Wertpapieren mit WIB möglich

Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter