07. November 2019 | Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel und Rechtsanwältin Christina Gündel, Kanzlei Gündel & Katzorke (GK-law.de) erläutern, wie die neue Generation von Crowdfundern Blockchain und tokenbasierte Anteile für die Finanzierung nutzen kann.
Der Artikel wurde auch im E-Paper des VentureCapital Magazins veröffentlicht. Den vollständigen Artikel finden Sie auf Seite 72f. unter folgendem Link:
https://www.vc-magazin.de/wp-content/uploads/_EPAPER_/2019_Special_StartUps/epaper/ausgabe.pdf
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Am 19. Juni 2026 tritt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das bedeutet: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Änderungen zum Widerrufsrecht und den vorvertraglichen Informationspflichten zwingend umgesetzt sein.
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Das Bundesfinanzministerium hat am 18.04.2024 eine Geldwäsche-Videoidentifizierungs-Verordnung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Damit soll das sogenannte VideoIdent-Verfahren gesetzlich geregelt werden. Das Verfahren ist bisher im Banken- und Finanzsektor bereits etabliert. Nun sollen alle GwG-Verpflichteten VideIdent und eID nutzen können.
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Mit dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 09.02.2026 können Wertpapiere ab 10.02.2026 nunmehr bis 8 Mio. Euro im Eigenvertrieb angeboten werden – ohne Einschaltung eines zugelassenen Wertpapierdienstleisters (WpDU) im Vertrieb.
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In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
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