15. Juni 2009 | Von den allgemeinen Regulierungsbestrebungen im Zuge der Finanzkrise werden künftig auch geschlossene Fonds betroffen sein.
Die Europäische Kommission hat am 30.04.2009 den Vorschlag für eine Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds (sog. AIFM) veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist es systemischen Risiken entgegenwirken und den Anlegerschutz voranzutreiben. Die Richtlinie richtet sich an alle natürlichen oder juristischen Personen, die mit der Verwaltung und Administration alternativer Investmentfonds betraut sind. Unter den Begriff der alternativen Investmentfonds werden alle nicht der OGAW-Richtlinie unterfallenden Fondkonstruktionen, also neben Hedge- und Private-Equity-Fonds insbesondere auch geschlossene Fonds, gefasst.
Diese bisher weitgehend unregulierten Fonds sollen künftig einem behördlichen Zulassungs- und Aufsichtsverfahren unterworfen werden. Gegenüber den zuständigen Finanzaufsichtbehörden wie auch den Anlegern sind umfassende Informationspflichten vorgesehen. Betroffene Fonds müssen u.a. nachweislich adäquate Risikomanagement- und Liquiditätsmanagement-Systeme einrichten. Spezielle Regelungen enthält der Richtlinien-Vorschlag für Manager von hebelfinanzierten Fonds und für Fonds mit beherrschendem Einfluss auf andere Unternehmen.
In Branchenkreisen wird mit dem endgültigen Erlass der Richtlinie samt nationaler Umsetzung bereits in ca. 2 Jahren gerechnet.
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