21. April 2020 | Die Europäische Kommission will noch stärker gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen.
Weil die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anti-Geldwäsche-Regelungen unterschiedlich streng umsetzen, schlägt die EU-Kommission nun vor, bis 2023 eine leitende EU-Aufsichtsbehörde, die die Überwachung der nationalen Behörden übernimmt, im Kampf gegen Geldwäsche zu installieren. Das geht aus dem Entwurf eines Aktionsplans der Europäischen Kommission hervor, der in Kürze vorgestellt werden soll. Um einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen zu erhalten, sollten wichtige Teile der fünften EU-Geldwäscherichtlinie (die Umsetzung erfolgte durch die Mitgliedstaaten gerade erst im Januar 2020) in eine EU-Verordnung verwandelt werden. Hintergrund: Im Unterschied zu einer Richtlinie gewährt eine Verordnung keinen Umsetzungsspielraum, sondern muss eins zu eins umgesetzt werden. Daneben ist ein institutionalisierter Austausch von Informationen vorgesehen.
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