30. September 2009 | Die Europäische Kommission hat am 24.09.2009 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie vorgelegt, der neben einer Verbesserung des Anlegerschutzes vor allem auf eine Senkung des Verwaltungsaufwands für Emittenten abzielt.
Die seit 2003 bestehende Prospektrichtlinie ist europäische Rechtsgrundlage für das 2005 in Kraft getretene deutsche Wertpapierprospektgesetz, welches die inhaltlichen Anforderungen an den bei einer Wertpapieremission zu veröffentlichen Prospekt regelt.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen vor allem für mehr rechtliche Klarheit sorgen, weshalb etwa die Regelungen für die engen Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht präzisiert wurden. Hinsichtlich der Angabepflichten ist für bestimmte Wertpapieremissionen, z.B. von kleinen Unternehmen, eine Lockerung geplant. Gestaltung und Pflicht-Inhalt der Prospektzusammenfassung wurden überarbeitet.
Der Vorschlag der Kommission wurde zur weiteren Beratung an das Europäische Parlament und den Ministerrat weitergeleitet.
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