14. Oktober 2014 | Am 30. September 2014 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihren Fragen-und Antwortenkatalog zur Anwendung der AIFM-Richtlinie aktualisiert.
Die Behörde gibt beispielsweise Antwort auf Detailfragen zu den Reportingpflichten gegenüber den nationalen Aufsichten. Außerdem wurde nun der Themenkomplex der Auslagerung in die FAQ-Liste aufgenommen, zunächst mit einer Frage zu Briefkastenfirmen. Es ist davon auszugehen, dass im Bereich Auslagerung in nächster Zeit noch weitere Detailfragen beantwortet werden.
Fragen können auch direkt an ESMA gerichtet werden. Wir halten Sie im Newsletter über weitere Aktualisierungen auf dem Laufenden.
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