Entwurf zum Honorarberatungs-Gesetz veröffentlicht

 

 

 

07. November 2012 | Das Bundesfinanzministerium hat am 05. November 2012 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem ein rechtlicher Rahmen für eine Einführung der Honorar-Anlageberatung geschaffen werden soll.

Kunden sollen künftig zwischen honorarbasierter und provisionsbasierter Anlageberatung wählen können.

In die Gewerbeordnung eingeführt wird ein neuer Erlaubnistatbestand für den sog. Honorar-Anlagenberater (§ 34h GewO). Dieser unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin, sondern der Gewerbeaufsicht. Die Anforderungen an den Honorar-Anlagenberater reichen vom Sachkundenachweis, über eine Berufshaftpflicht und Registrierungspflicht bis hin zum Zuwendungsverbot.

Über Einzelheiten des Gesetzentwurfs berichten wir ausführlich in der in Kürze erscheinenden Ausgabe 03/ 2012 unseres Mandantenmagazins inPuncto.

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