07. Dezember 2017 | Am 20. November 2017 hat der Europäische Rat die endgültigen Vorschläge für zwei Verordnungen angenommen, mit denen der Aufbau eines Verbriefungsmarkts in Europa erleichtert werden soll. Hierauf hatten sich am 30. Mai 2017 der Rat und das Europäische Parlament geeinigt.
Am 20. November 2017 hat der Europäische Rat die endgültigen Vorschläge für zwei Verordnungen angenommen, mit denen der Aufbau eines Verbriefungsmarkts in Europa erleichtert werden soll. Hierauf hatten sich am 30. Mai 2017 der Rat und das Europäische Parlament geeinigt.
Mit den beiden Verordnungen werden gemeinsame Vorschriften für alle Verbriefungen durch Kreditinstitute festgelegt. Sie bilden den Rahmen für sichere, einfache, transparente, standardisierte und angemessen beaufsichtigte Verbriefungsprodukte und erleichtern deren Unterscheidung von komplexeren und riskanteren Finanzinstrumenten. Die neuen Vorschriften gehören zum Plan der Europäischen Union, bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion zu schaffen. So sollen durch den Aufbau des Verbriefungsmarkts neue Investitionsmöglichkeiten und Finanzierungsquellen entstehen, insbesondere für kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-ups.
Die sog. Verbriefungs-Verordnung gilt für institutionelle Anleger, die Verbriefungspositionen eingehen, sowie für Originatoren, ursprüngliche Kreditgeber, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften. Mit ihr wird ein allgemeiner Rahmen für Verbriefungen geschaffen. Sie definiert den Begriff Verbriefung und legt Sorgfaltspflichten („Due Diligence“), Vorschriften für den Risikoselbstbehalt sowie Transparenzanforderungen für die an Verbriefungen beteiligte Parteien wie institutionelle Anleger, Originatoren, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Verbriefungszweckgesellschaften fest. Zudem schafft sie einen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (sog.„STS-Verbriefungen“).
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