18. April 2011 | Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung des Marktes für Vermögensanlagen beschlossen.
Mit neuen Anforderungen an Verkaufsprospekte und an den Vertrieb sowie einer Anpassung der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen soll der Anlegerschutz verbessert werden.
So ist zum einen geplant, den Prüfungsmaßstab der BaFin für Verkaufsprospekte auszudehnen, zum ist die Verpflichtung vorgesehen, Kurzinformationsblättern zu veröffentlichen, durch die der Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Risiken der Anlage informiert werden soll.
Daneben wird auch der Vertrieb neu reguliert: während Wertpapierdienstleistungsunternehmen der Aufsicht der BaFin unterfallen, sollen die gewerblichen „freien“ Vermittler der Kontrolle der Gewerbeaufsicht unterstehen. Ihnen werden der Nachweis ihrer Sachkunde sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auferlegt. Hinzukommen sollen strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, die sich an den Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen orientieren.
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