28. Oktober 2021 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat zum 01. Oktober 2021 die Abteilung Verbraucherschutz in zwei Gruppen aufgeteilt und um drei auf insgesamt zehn Referate erweitert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat zum 01. Oktober 2021 die Abteilung Verbraucherschutz in zwei Gruppen aufgeteilt und um drei auf insgesamt zehn Referate erweitert. Außerdem gibt es seit Juli 2021 einen BaFin-Beauftragten für Anleger- und Verbraucherschutz.
Gruppe VBS 1 betreut Grundsatzfragen, Verbraucheraufklärung und Verbraucherkontakte. Gruppe VBS 2 ist im Rahmen der operativen verbraucherschützenden Aufsicht für die Einhaltung der Pflichten rund um Wertpapierdienstleistungen sowie die Produktintervention zuständig.
Erklärtes Ziel der BaFin ist es, den Verbraucherschutz im täglichen Aufsichtshandeln noch effizienter und vorausschauender wahrzunehmen.
IHRE

Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
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