11. November 2016 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschiebt erneut die Einführung neuer Vorgaben für die Videoidentifzierung.
Videoidentifizierungsverfahren: BaFin verlängert erneut Übergangsfrist
Der geldwäscherechtliche Sicherheitsmaßstab für die nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zulässigen Identifizierungen soll vor dem Hintergrund betrügerischer Kontoeröffnungen unter falschen Identitäten angehoben werden. Im Zuge dessen sollen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von Identifizierungen am Schalter von kontoführenden Banken oder beim sog. „Postident“-Verfahren der Deutschen Post AG sowie bei Identifizierungen mittels Videotechnik eingeführt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte diesbezüglich erst am 10. Juni 2016 ein Rundschreiben zum Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht, in dem die Möglichkeit der Nutzung der Videoidentifizierung ausschließlich Einlagen-kreditinstituten bei Kontoeröffnungen vorbehalten bleibt. Die mit Rundschreiben vom 11. Juli 2016 zunächst mitgeteilte Aussetzung bis zum 31. Dezember 2016 wurde durch Rundschreiben vom 19. Oktober 2016 bis ins zweite Quartal 2017 verlängert. Denn das neue Rundschreiben soll nunmehr im ersten Quartal 2017 veröffentlicht werden und es soll vermieden werden, dass Marktteilnehmer gezwungen sind, innerhalb kürzester Zeit zweimal Anpassungen bei ihren Standards vorzunehmen.
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