14. Juni 2017 | Aus dem am 09. Mai 2017 veröffentlichten Jahresbericht der BaFin für das Jahr 2016 geht hervor, dass in 2016 die Anzahl der Prospektbilligungsanträge nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) im Verhältnis zum Vorjahr über 45% angestiegen ist.
2016 prüfte die BaFin insgesamt 179 (in 2015: 123; in 2014: 104; in 2013: 257; in 2012 412; in 2011: 456; in 2010 535) Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, von denen sie in 2016 insgesamt 77 (in 2015: 50; in 2014: 53; in 2013: 197; in 2012: 308; in 2011: 342; in 2010: 400) billigte. Die Billigungsquote stieg leicht von ca. 41% auf ca. 43%. Weiterhin wurden für die prospektfreien Schwarmfinanzierungen 263 Vermögensanlagen-Informationsblätter bei der BaFin hinterlegt. Damit betrug die von der BaFin erfasste Anzahl von neuen Vermögensanlagenangeboten insgesamt 340, wovon ca. 75% auf prospektfreie Schwarmfinanzierungen entfielen.
Mit der gestiegenen Anzahl von gebilligten Verkaufsprospekten korrespondiert die um 50% gefallene Zahl von Investmentfondsangeboten. Die BaFin genehmigte in 2016 insgesamt 115 (in 2015: 230; in 2014: 87) neue Publikumsinvestmentvermögen – davon 96 (in 2015: 121; in 2014: 57) OGAW, sechs (in 2015: 36; in 2014: sieben) offene Publikums-AIF und 13 (in 2015: 73; in 2014: 23) geschlossene Publikums-AIF. Die Neu-Angebote im Bereich der geschlossenen Publikums-AIF erreichten somit nur ca. 20% des Vorjahresniveaus.
Gleichzeitig nahm auch die Gesamtanzahl der zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften von 138 auf 136 im Verhältnis zum Vorjahr ab. Daneben registrierten sich bis Ende 2016 insgesamt weitere 50 (in 2015: 73; in 2014: 143) KVGs nach § 44 KAGB. Die Zahl der insgesamt registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften lag damit unter Berücksichtigung von Rückgaben und Vollzulassungen Ende 2016 bei 260 (in 2015: 218; in 2014: 143).
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