BaFin veröffentlicht an MiFID-II-Bestimmungen angepasste MaComp

     

     

    25. Mai 2018 | Am 19. April hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das überarbeitete Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.

    Die MaComp konkretisieren auf 111 Seiten die gesetzlichen Anforderungen bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, die unter die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fallen. Die MaComp gilt für von der BaFin beaufsichtigte KWG-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Zweigstellen ausländischer Institute, soweit sie Wertpapierdienstleistungen erbringen und vertraglich gebundene Vermittler.

    Im Rahmen der Überarbeitung wurden insbesondere auf den Aktualisierungsbedarf aufgrund der MiFID-II-Regelungen reagiert. Hierzu wurden neue Module in die MaComp integriert wie beispielsweise die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Product Governance), an die Qualifikation von Mitarbeitern, an den Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten und an Querverkäufe. Die bereits bestehenden Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Zuwendungen wurden überarbeitet.

    Es wurden jedoch noch nicht alle Leitlinien der Europäischen Wertpapieraufsicht berücksichtigt. So steht beispielsweise die Konkretisierung der Anforderung an die Geeignetheitsprüfung noch aus, wobei Unklarheiten zur Übermittlung der neuen Geeignetheitserklärung allerdings schon konkretisiert sind.

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